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Der Bund der Versicherten ist ein bundesweiter Verbraucherverband für privaten Versicherungsschutz und Fragen der Altersvorsorge. Als Verbraucherorganisation steht er im Brennpunkt der Interessen der Versicherer und der Versicherungsnehmer, denn er bekommt die Klagen über tatsächliches oder vermeintliches inkorrektes Verhalten der jeweils anderen Seite häufig zu hören.
Bekannt ist ein Ausspruch der Versicherer, die Versicherten betrieben mehr oder weniger systematisch den "Volkssport Versicherungsbetrug". Böse Zungen behaupten allerdings, auch das Gegenteil würde stattfinden: es gäbe nicht nur den "Volkssport Versicherungsbetrug", sondern auch den "Versicherungssport Volksbetrug". Welche der beiden Meinungen eher die Wahrheit trifft, möchte ich am Beispiel der Lebensversicherer versuchen zu verdeutlichen.
Eine Versicherung scheint auf den ersten Blick etwas ganz Einfaches und Klares zu sein: eine Hausratversicherung versichert meinen Hausrat, eine Wohngebäudeversicherung versichert mein Haus, falls ich Gebäudeeigentümer bin, eine Unfallversicherung leistet Zahlungen nach einer dauerhaften Behinderung durch einen Unfall, eine Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Falle von Krankheit. Aber wogegen versichert mich eine Lebensversicherung? Gegen mein Leben ? Nein, das kann es nicht sein! Eine Lebensversicherung versichert die Hinterbliebenen im Falle meines Todes. Also müsste sie eigentlich Todesversicherung heißen - aber mit einem solchen Namen hätte jede Marketingabteilung eines Versicherers wohl ein enormes Problem...
Die Lebensversicherung versichert demnach die Hinterbliebenen gegen das Risiko meines Todes, wobei - dummerweise - ich der alleinige Träger dieses Risikos bin. Allerdings haben sich die Lebensversicherer doch eine Lösung dafür ausgedacht, dass ich das Risiko meines Todes in der vorgesehenen Zeitspanne überlebe. Versicherungstechnisch spricht man hier vom Erlebensfall - im Gegensatz zum Todesfall -, und der Erlebensfall ist ein Risiko, welches ausnahmsweise der Versicherer tragen muss. Tritt - aus der Sicht des Versicherers - das Risiko meines Überlebens ein, kommt die so genannte Ablaufleistung zur Auszahlung. In diesem Falle trägt die Lebensversicherung also ihren Namen zurecht, wenn es sich um eine Kapital bildende Lebensversicherung handelt. Aber - wie leicht nachzuvollziehen ist -, haben sich die Versicherer gegen das Erlebensfallrisiko ihrerseits gut abgesichert.
Die Ablaufleistung besteht nicht einfach aus der Summe meiner eingezahlten Prämien plus einer bestimmten Verzinsung: das wäre zu einfach! Selbstverständlich hat ein Versicherer Kosten: die Provision für den Vermittler, die laufende Vertragsverwaltung und der Anteil der Versicherungssumme, falls ich doch früher sterben sollte. Übrig bleibt der Sparanteil, für den es einen Garantiezins gibt. Die Versicherer betonen in ihrer Werbung sehr häufig diese garantierte Mindestverzinsung - das Dumme daran ist nur, dass der Versicherungsnehmer aus seinem Vertrag meistens nicht ersehen kann, wie hoch dieser Sparanteil an der gezahlten Prämie ist: 80%, 70% oder gar nur 50%? Manchmal können 2% Verzinsung von 80% der Prämie mehr sein als vielleicht 4% Verzinsung von nur 50% Prämie... Im Juli 2005 hat das Bundesverfassungsgericht mehr Transparenz in der Kalkulation der Lebensversicherer gefordert - ein Urteil, bei dem der Bund der Versicherten durch Unterstützung der Kläger einen großen Anteil hatte.
Diese mangelnde Kostentransparenz versuchen die Lebensversicherer durch die so genannte Überschussbeteiligung auszugleichen. Die Überschussbeteiligung soll die Versicherungsnehmer an den Gewinnen der Lebensversicherer an den Kapitalmärkten beteiligen, problematisch ist aber auch dieses. Erstens sind diese Überschüsse vertraglich nicht garantiert, zweitens hängt ihre Höhe von der Entwicklung der Kapitalmärkte und Börsenindizes ab und drittens ist das Können der Fondsmanager der Lebensversicherer sehr unterschiedlich. Eine große Gesellschaft wie die Allianz kann sich sehr gute Fondsmanager leisten, bei kleineren Gesellschaften sieht das manchmal ganz anders aus - wie etwa bei der Mannheimer Lebensversicherung, die im Sommer 2003 beinahe insolvent geworden wäre.
Diese Unsicherheit der Überschussbeteiligung soll bei immer mehr Gesellschaften durch den so genannten Schlussüberschuss abgemildert werden. Dieser Schlussüberschuss steht aber nur denjenigen Versicherungsnehmern zu, die die Prämienzahlungen bis zum Vertragsende durchhalten, und das sind erwiesenermaßen nur etwa 50%. Außerdem ist er noch weniger garantiert als die Überschussbeteiligung, denn er wird nicht laufend gutgeschrieben, sondern hängt ausschließlich von der momentanen Ertragssituation des Lebensversicherers ab.
Neben der Kapital bildenden Versicherung gibt es noch die Fondspolicen, die nicht verwechselt werden dürfen mit den Fondsrenten oder gar den Rentenfonds. Auf eine nähere Erläuterung muss ich aus Zeitgründen leider verzichten.
Fazit: Es ist wohl ersichtlich geworden, dass ein Lebensversicherter es wirklich nicht einfach hat: erst muss er das Risiko seines eigenen Todes überleben, dann kann es passieren, dass er sich mit der Versicherung um sein eigenes Geld streiten muss. Vielleicht hat deswegen jener Kunde recht, der seiner Gesellschaft schrieb: "Ich brauche keine Lebensversicherung. Ich möchte, dass alle richtig traurig sind, wenn ich einmal sterbe."
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